Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen
Niederschlagswasserbeseitigung – Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen
Die Gemeinde Orsingen-Nenzingen hat sich bereits mit der Einführung der gesplitterten Abwassergebühren im Jahre 2010 dafür ausgesprochen den Bau von Sickeranlagen auf privaten, bereits bebauten Grundstücken zu unterstützen.
Da es der Gemeinde ein großes Anliegen ist die Entlastung der vorhandenen Kanäle weiter voranzutreiben, wird man die Höhe des Zuschusses ab dem 01.01.2021 wie folgt erhöhen:
von 500,00 € auf 800,00 €, wenn die gesamte Dachfläche an die Sickeranlage angeschlossen ist.
von 300,00 € auf 500,00 € je Dachhälfte, wenn nur ein Teil des Daches an die Sickeranlage angeschlossen ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Russo (Tel.: 07771 9341-24) gerne zur Verfügung.
Antrag auf die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen (PDF)
Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
Orsingen liegt im Härtebereich "Hart". Die Wasserhärte beträgt 19,6 dH (deutscher Härtegrad).
Nenzingen liegt im Härtebereich "Hart". Die Wasserhärte beträgt 16,2 dH (deutscher Härtegrad).
Hier finden Sie die Anträge, welche Sie bei einem Bauvorhaben benötigen:
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung / Entwässerungsantrag
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung / Bestellung eines Wasserhausanschlusses
Antrag auf einen Bauwasseranschluss
Antrag auf Einbau einer Wasseruhr
Fertigmeldung einer Wasserhausinstallation
Fertigstellungsanzeige Abwasseranschluss/Regenwasserversickerung