Gemeinderat

Rechtstellung des Gemeinderates

Bürgermeister und Gemeinderat sind nach der Gemeindeordnung die Organe der Gemeinde. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.  Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung.  Er vertritt die Gemeinde nach außen. Bürgermeister und Gemeinderat legen die kommunalpolitischen Grundsätze für die Entwicklung der Gemeinde fest.

Ihr Ansprechpartner

Carina Mayer

Geschäftsstelle Gemeinderat