Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass die Grund- und Gewerbesteuer Vierteljahreszahlungen für das I. Quartal am
15. Februar 2023 fällig werden.
Um Mahnungen mit Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um rechtzeitige Überweisung oder Barzahlung auf der Gemeindekasse