Öffentliche Bekanntmachungen
Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.
Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimischen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts).
Quelle: Reiner Jahn
Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich:
QR-Code Meldeplattform
Asiatische Hornisse
QR-Code Meine Umwelt-App
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzverwaltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage).
Bereits zum dritten Mal koordiniert der Landesnaturschutzverband (LNV) am 15./16. Juni den landesweiten „Tag der Artenvielfalt“. Der Tag lebt von der aktiven Beteiligung Vieler! Dem LNV ist es
gelungen, Schulen, Vereine, Verbände, aber auch private Dritte für Teilnahmen zu gewinnen. Auch
2024 zeichnet sich wieder eine große Vielfalt an Veranstaltungen ab. Gemeinden können den Tag der
Artenvielfalt unterstützen: Entweder mit eigenen Veranstaltungen, oder auch durch eine Bewerbung
des Aktionswochenendes auf der gemeindlichen Homepage oder im Mitteilungsblatt. Hierfür hat der
LNV einen Musterartikel entworfen, der in die gemeindlichen Mitteilungsblätter eingerückt werden
kann. Dieser kann unter dem nachstehenden Link aufgerufen werden.
Wenn sich vor Ort interessierte Veranstalter finden, können diese ihre Veranstaltungen auf der
digitalen Plattform https://tag-der-artenvielfalt-bw.de/ eintragen und bewerben. Sie erscheinen dann mit allen relevanten Informationen auf einer Landkarte und Interessierte können sich Angebote in ihrer Region oder mit einem für sie passenden Thema anzeigen lassen. Veranstalter finden auf der Website außerdem zahlreiche Vorlagen für die örtliche Werbung, die sich unkompliziert auf das jeweilige Angebot anpassen lassen. Die überregionale Presse-Werbung für das Aktions-Wochenende
übernimmt der LNV. Der „Tag der Artenvielfalt“ wird auch in diesem Jahr unterstützt durch die
Sparkassen-Stiftung Umweltschutz. Die Schirmherrschaft für den Aktionstag 2024 hat Umweltministerin Thekla Walker übernommen.
Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt.
Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen
Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts.
„Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury.
Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt.
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geänderten Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Stockacher Straße 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Bürgeramt, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND
VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Spitze auf dem Land!
Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg
Zuwendungsfähige Vorhaben
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Nähere Infos erhalten Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre
„Stark in die Zukunft“ Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf die Bitte des Landrates Zeno Danner dürfen wir Sie über die Kampagne „Stark in die Zukunft“ informieren. Hier dreht es sich um die Zukunft der Krankenhausstruktur des Gesundheitsverbundes im Landkreis Konstanz. Auf der Internetseite des Gesundheitsverbundes (www.starkindiezukunft.info) können Sie sich zu diesem Thema ausgiebig informieren und sich aktiv beteiligen.
Bei der Kampagne geht es primär um die Standorte Konstanz, Singen, Radolfzell. Das Krankenhaus Stockach gehört nicht zum Gesundheitsverbund, stellt aber für unsere Raumschaft einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung dar.
Informieren Sie sich bitte zu diesem sensiblen Thema und machen Sie auch von der Beteiligungsmöglichkeit für unsere Raumschaft rege Gebrauch, denn die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises werden beratend im Entscheidungsprozess eingebunden.