Trotz der vielen Regentage gehen die Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung in der Bahnhofstraße sehr gut voran. Als einer der nächsten Bauabschnitte ist die Erneuerung des „Schieberkreuzes“ im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Friedhofstraße geplant. Für diese Maßnahme wird der gesamte Kreuzungsbereich ab Montag, den 22.5.23 voll gesperrt werden müssen. Die Arbeiten werden ca. 1 Woche in Anspruch nehmen. Sollte in dem Zeitraum das Wasser abgestellt werden, werden die betroffenen Anlieger wie gewohnt rechtzeitig darüber informiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis & wir werden Sie weiter über den Baufortschritt informieren.
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Gemeinde Orsingen-Nenzingen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Stockach und den Strafkammern des Landgerichts Konstanz.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 23. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Stockach gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 12. Juni 2023 bis einschließlich Freitag, 16. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Rathaus Nenzingen, Stockacher Straße 2, 78359 Orsingen-Nenzingen (Zimmer 8, EG)
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Orsingen-Nenzingen, Stockacher Straße 2, 78359 Orsingen-Nenzingen in der Zeit von Montag, 19. Juni 2023 bis Freitag, 23. Juni 2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
gez.
Stefan Keil
Bürgermeister
Tagesordnung
für die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Stockacher Aach
am Montag, den 12. Juni 2023, 14:00 Uhr Ort: Rathaus Stockach, großer Sitzungssaal
öffentlich: Beginn: 14:00 Uhr
1. Mitteilungen
2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Stockacher Aach
hier: Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens auf die Eigenbetriebsverordnung-Doppik (EigBVO-Doppik)
3. Wirtschaftsplan 2023
4. Sonstiges
Die Bevölkerung ist hierzu eingeladen.
Stolz
Verbandsvorsitzender
Ausweisung von 30er Zonen in Nebenstraßen des gesamten Ortsgebietes
Sukzessive Aufstellung der Beschilderung ab 15.05.23
In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2023 wurde die flächendeckende Ausweisung von 30er Zonen in Nebenstraßen in beiden Ortsteilen beschlossen. Dies wurde bereits im Amtsblatt vom 07. April 2023 an die Bevölkerung kommuniziert.
Der Bauhof wird ab nächster Woche sukzessive mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung beginnen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es einige Tage, ggfs. Wochen andauern kann, bis die Maßnahme vollständig umgesetzt ist.
An den Einmündungen und Kreuzungen, an denen durch die neue Verkehrsregelung der Vorrang (rechts vor links) geändert wird, wird für 6 Wochen ein entsprechendes Hinweisschild angebracht. Die ausgearbeiteten Beschilderungspläne können im Ratsinformationssystem unter folgendem Link in der Sitzung vom 28. März 2023 eingesehen werden:
https://orsingen-nenzingen.ris-portal.de
Wir bitten um Beachtung und um künftige Einhaltung der Geschwindigkeit.
Ihre Gemeinde Orsingen-Nenzingen
Biotopverbundplanung
Die gemeinsame Biotopverbundplanung der Gemeinden Hohenfels, Mühlingen, Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen geht in die Endphase. Der Abschluss der Planung ist für Ende 2023 vorgesehen.
Im Zuge der Beteiligungen, nach den Flächenbegehungen und der Konkretisierung der Daten aus dem Fachplan Landesweiter Biotopverbund, wurden wichtige und hilfreiche Hinweise und Anmerkungen aufgenommen und eingearbeitet.
Wir möchten nochmal auf die Beteiligungsmöglichkeit über das Beteiligungsportal des LEV Konstanz hinweisen. Dieses ist noch bis zum 31. Mai 2023 über www.LEVKN.de erreichbar und steht zur Einreichung von Hinweisen zur Verfügung. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist folgen die finale Ausarbeitung des Berichts und der Maßnahmenpläne.
Um eine breite Einbindung in die Planungsergebnisse zu gewährleisten, werden entsprechende Informationstermine stattfinden. Diese werden zu gegebenem Zeitpunkt über das Gemeindeblatt, die Homepage der Gemeinde wie auch das o. g. Portal bekannt gegeben.
Neuer Vorstand beim REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V.
Am 03.05.2023 trafen sich die Mitglieder des REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V. in der Lochmühle in Eigeltingen zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung. Turnusgemäß stand in 2023 dabei auch die Wahl des REGIO-Vorstandes auf der Tagesordnung. Die anwesenden Mitglieder übertrugen Hans Moser, Bürgermeister von Engen das Amt des Wahlleiters. Als Vorsitzender wurde der Radolfzeller Oberbürgermeister Simon Gröger gewählt. Das Amt des Stellvertreters übernimmt Stefan Keil, Bürgermeister von Orsingen Nenzingen. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden gewählt: Ralf Baumert, Bürgermeister Rielasingen-Worblingen; Zeno Danner, Landrat Landkreis Konstanz; Bernd Häusler, Oberbürgermeister Singen; Jürgen Maas, Bürgermeister Gaienhofen; Dr. Wolfgang Zoll, Bürgermeister Insel Reichenau und Marc Hoksbergen, Stadtrat Steckborn. Das Amt der Kassenprüfer wurde wieder in die bewährten Hände von Holger Mayer, Bürgermeister Hilzingen und Roman Bach, Geschäftsleitung Burg Hohenklingen, Stein am Rhein gelegt.
Das Jahr 2022 war für den Westlichen Bodensee ein erfolgreiches Jahr: Die Übernachtungszahlen wurden gegenüber dem Vorjahr um 31,6 % gesteigert. Eine Steigerung dieser Zahlen - gegenüber dem bereits sehr starken Vor-Coronajahr 2019 um 4,1 % hat die Mitglieder des REGIO besonders gefreut.
Im Rahmen der Veranstaltung informierten sich die Mitglieder auch über geplante und bereits realisierte Projekte des Vereins. Das Jubiläum 40 Jahre Bodenseeradweg hat bereits auf der CMT in Stuttgart viel Aufmerksamkeit erfahren. Im Grenzenlosen GartenRendezvous präsentieren sich rund 70 private und öffentliche Gärten und Parks. Abgerundet wird das Angebot durch die große Ausstellungsreihe u.a. auf der Blumeninsel Mainau und dem Arenenberg „Grüne Fürsten am Bodensee“.
Der Kulinarische Fahrplan 2023 hat mit den Veggiewochen begonnen, gefolgt von den Kräuter- und BodenseefischWochen und wird abgeschlossen mit den WildenWochen. Das HerbstHopping ist ebenfalls wieder am Start und das WinterSeeLeuchten mit dem Mainauer Christmas Garden wird das Jahr stilvoll beenden. Beliebt sowohl bei Einheimischen wie auch Gästen sind die 11 Premiumwanderwege. Für den Herbst ist übrigens die Wiedereröffnung der Marienschlucht geplant.
Neu und spannend ist zudem die Einführung der digitalen Gästekarte mit einem darauf abgestimmten Online-Reiseführer, - ein Projekt welches der REGIO e.V. gemeinsam mit der DBT realisiert hat und das im April gestartet ist.
Ausblick: Bürgermeister Wolfgang Zoll gab erste Einblicke in das große Jubiläumsjahr „1300 Jahre Reichenau“, welches in 2024 in der gesamten Region als Themenschwerpunkt kommuniziert und zahlreiche Reiseanlässe bieten wird.
(von links: Dr. Wolfgang Zoll, Bürgermeister Insel Reichenau; Marc Hoksbergen, Stadtrat Steckborn; Jürgen Maas, Bürgermeister Gaienhofen; 1. Vorsitzender Simon Gröger Oberbürgermeister Radolfzell; 2. Vorsitzender Stefan Keil, Bürgermeister Orsingen Nenzingen; Eric Thiel, Geschäftsführer REGIO e.V. (es fehlen Ralf Baumert, Bürgermeister Rielasingen-Worblingen; Zeno Danner, Landrat Landkreis Konstanz; Bernd Häusler, Oberbürgermeister Singen).
Skrupellose Telefonbetrüger
Auch vor dem Landkreis Konstanz machen Betrugsmaschen, bei denen vor allem ältere Menschen ins Visier von skrupellosen Betrügern geraten, nicht halt.
Bürgerinnen und Bürger erhalten schockierende Textnachrichten oder Telefonanrufe: Darin bitten vermeintliche Angehörige oder Freunde verzweifelt um Geldüberweisungen nach angeblichen Unfällen, Operationen und anderen Notfällen. Dahinter stecken Betrügerinnen und Betrüger, die die Hilfsbereitschaft und Angst ihrer Opfer ausnutzen, um Geld zu fordern.
Häufige Vorgehensweisen der Täter
Falsche Polizeibeamte
Die Täter rufen ihre Opfer an und geben sich dabei als Polizeibeamte aus. Dabei warnen sie die Opfer beispielsweise vor einem bevorstehenden Einbruch in ihr Haus oder ihre Wohnung und erkundigen sich gleichzeitig über zu Hause aufbewahrtes Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände. Um dies alles in Sicherheit zu bringen, bis die drohende Gefahr gebannt sei, bieten die falschen Polizeibeamten an, das Bargeld oder den Schmuck für die Angerufenen sicher zu verwahren. Nicht selten wird bei den Anrufen die Notrufnummer 110 oder die Telefonnummer einer Polizeidienststelle im Display der Angerufenen sichtbar. Diese Manipulationen (sog. Call-ID-Spoofing) sind technisch machbar und sollen zu einer höheren Glaubwürdigkeit bei den Opfern führen.
Falscher Staatsanwalt / falsche Staatsanwältin
Bei einer derzeit sehr gängigen Masche geben sich die Telefonbetrüger als Staatsanwalt oder Staatsanwältin aus. Sie schockieren die potenziellen Opfer in den Telefonaten oft mit der Behauptung, ein Sohn, eine Tochter oder ein sonstiger naher Verwandter habe bei einem Verkehrsunfall eine (schwangere) Frau oder Kinder überfahren und tödlich verletzt. Um die Haft abzuwenden, sei eine hohe Kautionszahlung erforderlich, die in bar bei den Opfern abgeholt oder an einem anderen Ort übergeben werden soll. Der psychische Druck auf die Angerufenen wird nicht selten durch das Abspielen einer Aufnahme erhöht, bei der im Hintergrund eine weinende Frau zu hören ist.
Enkeltrick
Auch der Enkeltrick, bei dem sich die Betrüger und Betrügerinnen als Enkel älterer Menschen ausgeben, ist wenn auch seltener, zu beobachten. Hier geben die falschen Enkel bei einem Telefonanruf vor für eine größere Anschaffung oder eine finanzielle Notlage schnell einen großen Geldbetrag zu benötigen. Dieser soll durch einen Freund bei den Opfern abgeholt werden.
WhatsApp-Betrug
Hallo Mama, hallo Papa, das ist meine neue Handynummer…". So lautet aktuell ein häufig verwendeter Einstieg in einen Chat über SMS oder Messenger von Betrügern. Beim sogenannten WhatsApp Betrug geben sich die Täter über eine Textnachricht als nahe Verwandte (Sohn / Tochter / Enkel) aus. Sie spiegeln vor, durch den Verlust ihres Handys oder wegen einer neuen Handynummer keine Online-Überweisungen mehr vornehmen zu können und sich nun in einer finanziellen Notlage zu befinden. Um aus dieser herauszukommen, sollen die Opfer schnell Geld auf eine mit übersandte Bankverbindung überweisen.
Tipps ihrer Polizei
Die Polizei ruft Sie niemals unter der Telefonnummer 110 an und verwahrt niemals Geld, Schmuck oder Wertgegenstände für Sie.
Geben Sie am Telefon keine Auskünfte zu ihrer persönlichen oder finanziellen Situation. Auch nicht über zu Hause aufbewahrtes Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände.
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte ausgeben, die Sie nicht als solche erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte wissen und beantworten kann!
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie den Hörer auf.
Verständigen sie bei verdächtigen Anrufen sofort über die Notrufnummer 110 die Polizei; verwenden Sie dabei nie die Rückruftaste ihres Telefons.
Wenn Sie von einer Ihnen bekannten Person unter einer unbekannten Telefonnummer kontaktiert werden, speichern Sie diese nicht automatisch ab. Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach, ob die Nachricht wirklich von ihr kommt.
Informationsveranstaltungen der Polizei
Das Referat Prävention des Polizeipräsidium Konstanz bietet zu den hier vorgestellten und weiteren Betrugsmaschen kostenlose Informationsveranstaltungen für Senioren an. Ihre kompetente Ansprechpartnerin für den Landkreis Konstanz ist Kriminalhauptkommissarin Heidrun Angele. Sie ist telefonisch unter der Nummer: 07531 / 995-1044 oder per E-Mail unter: konstanz.pp.praevention.kn@polizei.bwl.de erreichbar.
Weitere Informationen sind auch im Internet unter
www.polizei-beratung.de abrufbar.
Brennholz
Die wohlige Wärme aus unserem Gemeindewald
-hochwertig-umweltfreundlich-nachwachsend-
Es kann noch Brennholz bestellt werden.
Das Brennholz ist waldfrisch in folgenden Ausformungen zu erhalten
a) Brennholz lang
b) ofenfertig zerkleinert, frei Haus (Länge und Stärke wahlweise) (aktuell nicht verfügbar!)
Bestellungen sind noch möglich. Füllen Sie den nachfolgend abgedruckten Bestellschein aus und senden Sie diesen dann an die Gemeindeverwaltung in Nenzingen. Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit angenommen. Gegebenenfalls muss die Bestellmenge reduziert werden. Nicht rechtzeitig eingegangene Bestellungen werden nachrangig bedient. Buche und Hartholz können gemischt oder erforderlichenfalls ersatzweise bereitgestellt werden. Sollten die bereitstellbaren Brennholzmengen nicht ausreichen, sollen Übermengen von einheimischen Bestandskunden und Mengen von Neu- und Auswärtskunden wenn möglich mit Nadelholz bedient werden.
Bitte beachten Sie 1 Festmeter ergibt ca. 1,4 Ster.
! Für den Betrieb einer Motorsäge im Gemeindewald gilt aus Gründen einer sicheren und umweltfreundlichen Forstwirtschaft und der im Gemeindwald gültigen PEFC-Zertifizierung:
Nur noch Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl
Motorsägenbetrieb nur von Personen nach Absolvierung eines qualifizierten Motorsägenlehrgangs
(ab sofort müssen Neuerwerber einen von den Berufsgenossenschaften anerkannten zweitägigen Kurs absolvieren)
Motorsägenführer tragen eine vollständige persönliche Schutzausrüstung
(Forsthelm, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe).
Die Sägen entsprechen sicherheitstechnisch dem Stand der Technik.
Für alle diesbezüglichen Fragen steht Ihnen Revierleiter Hartmann gerne zur Verfügung
Tel.: 0175/9307529 o. Fax: 07771 / 93 41 41 o. E- Mail: fj.hartmann@orsingen-nenzingen.de
LANDKREIS KONSTANZ – Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Durch die starke Rauchentwicklung sind die Feuer nicht nur eine Belästigung für Anwohnende, sondern in den meisten Fällen auch gesetzlich unzulässig.
Die Abfallrechtbehörde des Amts für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Konstanz informiert, dass das Verbrennen von bei der Gartenarbeit oder in der Landwirtschaft anfallender Grünabfälle untersagt und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt ist.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt vor, dass Grünabfälle vorranging zu verwerten sind, wodurch natürliche Ressourcen geschont und schädliche Emissionen verringert werden. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle setzt klima- und gesundheitsschädliche Gase frei, die die örtlichen Feinstaubwerte erhöhen. Häufig kommt es durch Rauch und Gestank auch zu Beschwerden aus der Nachbarschaft. In gelagertem Schnittgut nisten sich zudem oft innerhalb kürzester Zeit Kleintiere ein, die durch die Feuer qualvoll sterben. Die Verbrennung von Grünabfällen ist somit sowohl aus abfallrechtlicher als auch aus ökologischer Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Im Landkreis Konstanz gibt es diverse Annahmestellen für Gartenabfälle, so haben etwa zahlreiche Städte und Gemeinden Grüngutsammelplätze mit Häckselanlagen eingerichtet. Das Kompostwerk Singen sowie mehrere andere Entsorgungsanlagen nehmen pflanzliche Abfälle zur Verwertung an und auch bei der Umladestation der Deponie Rickelshausen können diese entsorgt werden. Die anfallenden Kosten sind in der Regel nicht sehr hoch.
Nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen eine Verwertung der Abfälle nicht möglich ist, kann das Landratsamt unter Auflagen die Erlaubnis für eine Verbrennung erteilen.
Für Fragen steht das Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Konstanz unter den Telefonnummern +49 7531 800-1252 oder +49 7531 800-1256 zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die erste vierteljährliche Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser am 1. April 2023 fällig war.
Die Höhe der fälligen Beträge ist auf der zugestellten Schlussrechnung 2022 zu entnehmen. Eine gesonderte Rechnungsstellung für die Abschlagszahlungen erfolgt nicht.
Der nächste Fälligkeitstermin ist der 1. Juli 2023.
Wir bitten um Beachtung.
Die Gemeindekasse
Neue Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
Die neue Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum ist seit 01.01.2023 in Kraft getreten. Sie ersetzt damit die VwV vom 18.08.2005.
Dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen im Sinne dieser VwV sind Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben mit einem Abwasserabfluss von bis zu 8 m3/Tag. Es gilt der Grundsatz, dass der Schlamm aus Kleinkläranlagen prinzipiell über leistungsfähige Kläranlagen entsorgt werden muss. Entsorgungspflichtig sind grundsätzlich die Gemeinden.
Ausnahmen ergeben sich für landwirtschaftliche Betriebe. Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen aus dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen richtet sich nach den Vorgaben der Klärschlammverordnung.
Die landwirtschaftliche Verwertung von Abwasser aus dezentralen Abwasserbehandlungsanlagen ist nur zulässig, wenn:
- die Einleitung des Fäkalabwassers in eine Jauche oder Güllegrube über eine geeignete Vorbehandlung (z. B. Mehrkammerfaulgrube) erfolgt,
- die Gülle- und Jauchegrube ein zusätzliches Volumen von 15 m3 pro Einwohner besitzt,
- die Verwertung außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie
außerhalb von Flächen zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion erfolgt.
Das heißt, seit 01.01.2023 ist eine Ausbringung nur außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten möglich. Eine Ausbringung auf Acker-, bzw. Grünlandflächen die der Nahrungs- und Futtermittelproduktion dienen, entfällt zukünftig ebenfalls. Nur die Flächen für nachwachsende Rohstoffe verbleiben demnach für die Entsorgung von Abwasser.
Dringend Wohnraum gesucht!
Die Kommunen im Landkreis Konstanz stehen bei der Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin vor einer großen Herausforderung, die ohne die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung nicht zu stemmen ist. Auch in der Gemeinde Orsingen-Nenzingen sind die gemeindeeigenen Ressourcen zur Bereitstellung von Wohnraum gänzlich erschöpft. Es muss daher schnellstmöglich Wohnraum für die Flüchtlingsunterbringung gefunden werden.
Die Gemeindeverwaltung braucht Ihre Mithilfe.
Haben Sie ein leerstehendes Haus oder eine leerstehende Wohnung? Wenn ja, können Sie sich vorstellen das Objekt an die Gemeindeverwaltung zu vermieten oder zu verkaufen?
Wir garantieren Ihnen verlässliche Mietzahlungen. Die Gemeinde tritt als Mieter auf und ist Ihr Ansprechpartner in allen Angelegenheiten.
Bitte melden Sie sich bei Herr Schlichenmaier unter 07771/9341-26 oder per Mail: r.schlichenmaier@orsingen-nenzingen.de, wenn Sie Interesse an unserem Angebot haben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!