Familien & Bildung

Die Gemeinde bietet Familien, die Orsingen-Nenzingen zu ihrem Lebensmittelpunkt wählen, eine breitgefächerte Infrastruktur. Um die Fragen und Bedürfnisse von Eltern und Kindern möglichst umfassend anzusprechen, hier eine Übersicht zu den wichtigsten Themen und Einrichtungen:

Geburten

Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden.

Geburtsurkunden erhalten Sie beim jeweiligen Standesamt des Geburtsortes.

Elterngeld

Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Dies ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes. Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit verringert.

Nähere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie bei der Landeskreditbank.

Anträge hält die Gemeindeverwaltung, Bürgeramt, für Sie bereit.

Kindergeld

Für Ihre Kinder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.

Als Kinder gelten:

  • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nicht eheliche und angenommene Kinder),
  • Kinder des Ehemannes oder der Ehefrau (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben und
  • Pflegekinder, zu denen Sie eine auf längere Dauer ausgelegte familienähnliche Beziehung haben.

Voraussetzungen für das Kindergeld sind:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf oder
  • Sie wohnen im Ausland, müssen aber in Deutschland entweder unbeschränkt Einkommensteuer entrichten oder werden entsprechend steuerlich behandelt.
  • Sie erhalten Kindergeld für alle Kinder bis 17 Jahre. Kinder ab 18 Jahren müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Kindergeldanträge mit Haushaltsbescheinigungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung in Nenzingen,  Bürgeramt. Die Anträge senden Sie direkt an die Familienkasse, Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen.

Angehörige des öffentlichen Dienstes richten Ihren Antrag an die für die Festsetzung Ihrer Bezüge verantwortliche Stelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.

Aktuelle Informationen über die Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit  finden Sie  unter

Bundesagentur für Arbeit

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen neuen Gutscheinkarte kann der berechtigte Personenkreis derzeit insgesamt 20 mal kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nichtstaatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Wir raten Ihnen sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen oder ggf. vor Ort.

Wer erhält einen Landesfamilienpass?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kann auf dem Rathaus Nenzingen, Bürgeramt, Frau Helbling, beantragt werden. Ebenso ist auch die Gutscheinkarte 2022 dort erhältlich.

Hinweise zu den Begleitpersonen:

Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/ oder Opa oder ein Familienbegleiter / eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Windelsäcke

Falls zur Entsorgung der Windeln die Restmülltonne nicht ausreicht, stehen im Rathaus Nenzingen, Zimmer 1 oder im Bürgeramt und im Rathaus Orsingen kostenlos Windelsäcke zur Verfügung, die Sie neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitstellen.

Krabbelgruppen

In Nenzingen gibt es eine privat organisierte Krabbelgruppe für Kinder von 0-3 Jahren.

Treffpunkt in Nenzingen im Josefsheim immer dienstags von 09.30 bis 11.00 Uhr, Infos bei Dinara Jusupov Tel.: 0174 3940867

Spielplätze

In Orsingen gibt es zwei Kinderspielplätze und in Nenzingen gibt es einen Kinderspielplatz.

Wenn Sie hier klicken gelangen Sie zur Seite der Kinderspielplätze

Kindergärten

Orsingen und Nenzingen verfügen je über einen Kindergarten. Es besteht außerdem eine Ganztages-Kindergartengruppe für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

Schule

Eine Grundschule ist im Ortsteil Nenzingen vorhanden, Schulbetreuung nach Bedarf für die Kinder der Ganztagesgrundschule.

Wenn Sie hier klicken, gelangen Sie auf die Seite der Schule

Vereine

In unserer Gemeinde herrscht ein reges Vereinsleben. Die Vereine bieten den Kindern unterschiedliche Möglichkeiten, sich in der Freizeit sportlichen und kulturellen oder in einer sonstigen Weise zu betätigen. Eine Liste der Vereine finden Sie unter Vereine A-Z.