Die Gemeinde bietet Familien, die Orsingen-Nenzingen zu ihrem Lebensmittelpunkt wählen, eine breitgefächerte Infrastruktur. Um die Fragen und Bedürfnisse von Eltern und Kindern möglichst umfassend anzusprechen, hier eine Übersicht zu den wichtigsten Themen und Einrichtungen:
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Sie müssen dem Krankenhaus die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlichen Unterlagen aushändigen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden.
Geburtsurkunden erhalten Sie beim jeweiligen Standesamt des Geburtsortes.
Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Dies ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes. Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit verringert.
Nähere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie bei der Landeskreditbank.
Anträge hält die Gemeindeverwaltung, Bürgeramt, für Sie bereit.
Für Ihre Kinder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Als Kinder gelten:
Voraussetzungen für das Kindergeld sind:
Kindergeldanträge mit Haushaltsbescheinigungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung in Nenzingen, Bürgeramt. Die Anträge senden Sie direkt an die Familienkasse, Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen.
Angehörige des öffentlichen Dienstes richten Ihren Antrag an die für die Festsetzung Ihrer Bezüge verantwortliche Stelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.
Aktuelle Informationen über die Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit finden Sie unter
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen neuen Gutscheinkarte kann der berechtigte Personenkreis derzeit insgesamt 20 mal kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nichtstaatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Wir raten Ihnen sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen oder ggf. vor Ort.
Wer erhält einen Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kann auf dem Rathaus Nenzingen, Bürgeramt, Frau Helbling, beantragt werden. Ebenso ist auch die Gutscheinkarte 2022 dort erhältlich.
Hinweise zu den Begleitpersonen:
Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/ oder Opa oder ein Familienbegleiter / eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Falls zur Entsorgung der Windeln die Restmülltonne nicht ausreicht, stehen im Rathaus Nenzingen, Zimmer 1 oder im Bürgeramt und im Rathaus Orsingen kostenlos Windelsäcke zur Verfügung, die Sie neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitstellen.
In Nenzingen gibt es eine privat organisierte Krabbelgruppe für Kinder von 0-3 Jahren.
Treffpunkt in Nenzingen im Josefsheim immer dienstags von 09.30 bis 11.00 Uhr, Infos bei Dinara Jusupov Tel.: 0174 3940867
In Orsingen gibt es zwei Kinderspielplätze und in Nenzingen gibt es einen Kinderspielplatz.
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Orsingen und Nenzingen verfügen je über einen Kindergarten. Es besteht außerdem eine Ganztages-Kindergartengruppe für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.
Eine Grundschule ist im Ortsteil Nenzingen vorhanden, Schulbetreuung nach Bedarf für die Kinder der Ganztagesgrundschule.
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In unserer Gemeinde herrscht ein reges Vereinsleben. Die Vereine bieten den Kindern unterschiedliche Möglichkeiten, sich in der Freizeit sportlichen und kulturellen oder in einer sonstigen Weise zu betätigen. Eine Liste der Vereine finden Sie unter Vereine A-Z.