Bebauungspläne

Sie können sich hier über unsere örtlichen Bauvorschriften, unsere Bebauungspläne sowie die Entwürfe für neue Vorschriften informieren. Wenn es um ein Baugesuch geht, melden Sie sich bitte vorab bei unserer Sachbearbeiterin, da die Pläne teilweise veraltet sind. All unsere Bebauungspläne finden Sie auf der rechten Seite im Menüband.

Was regelt ein Bebauungsplan?

  • Ein "qualifizierter Bebauungsplan" regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Er setzt fest, wieviel Grundstücksanteil bebaut und versiegelt werden darf, wie hoch gebaut werden darf, welche Nutzungen auf einem Grundstück zugelassen werden können und er regelt auch die Erschließung mit Straßen und mit Leitungsrechten. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss ein Vorhaben, das sich an alle Festsetzungen und weitere Voraussetzungen hält, nicht genehmigt werden, sondern es wird nur das "Kenntnisgabeverfahren" nach § 51 der Landesbauordnung durchgeführt.
  • Ein "vorhabenbezogener" Bebauungsplan dient zur Umsetzung eines bestimmten Projekts.

Die meisten Bebauungspläne sind kombiniert mit "örtlichen Bauvorschriften" über die Gestaltung der Gebäude.

Wir sind für Sie da

Die Interpretation von Bebauungsplänen setzt Sachkenntnis voraus. Um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden, aber auch, wenn Sie hier nicht finden, was Sie brauchen, wenden Sie sich bitte an den/die u.g. AnsprechpartnerIn.

Ihr Ansprechpartner

Sonja Ramsperger

Bauamt

Rudolf Schlichenmaier

Leitung Hauptamt und Bauamt