Seit 01. Januar 2020 gibt es bei der Stadt Radolfzell einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Stockach und den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen. Die bisher getrennten Gutachterausschüsse wurden zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengelegt, der bei der Stadt Radolfzell angesiedelt ist. Dieser trägt den Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss Bodensee West“. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den o.g. Städten und Gemeinden wurde am 09.01.2020 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung notwendigen Daten. Dazu werden die Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.
Eine Auskunft zu den aktuellen Bodenrichtwerten erhalten Sie über die folgenden Links:
Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke 2022
Anleitung zum Abruf der aktuellen Bodenrichtwerte
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt auf Antrag ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.
Gebühren hierfür werden nach der Gutachterausschussgebührensatzung berechnet. Sie richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie (§ 3 Abs. 1 ff der Gebührensatzung) und können aus der Gebührentabelle der Gebührensatzung ermittelt werden.
Hier kommen Sie zur Gebührensatzung (PDF)
Antragsformulare für die Bewertung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Radolfzell.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat neue Liegenschaftszinssätze ab dem 01.01.2023 beschlossen.