Kindergartengebühren ab 01.01.2026
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre |
166,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre |
130,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre |
86,00 € |
| für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahre | 28,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre |
207,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre |
161,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre |
108,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahre |
35,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre |
232,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre |
182,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre |
121,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahre |
39,00 € |
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Zuzüglich Mittagessen (Preis aktuell pro Portion) Für die Verwaltung ist das ein durchlaufender Posten, der sich nach dem Angebot der Gastronomie richtet und ggf. angepasst werden muss. |
4,50 € |
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für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahre |
451,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahre |
353,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahre |
235,00 € |
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für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahre |
77,00 € |
Die Kindergartengebühren sind 11 Monate im Jahr zu entrichten. Der Sommermonat August ist frei. Für Dritt- und weitere Kinder einer Familie gilt auch dann noch der ermäßigte Beitrag des Zweitkindes, wenn die Geschwister schon nicht mehr im Kindergarten sind.