Sperrmüll Abfuhr

Mehrere Mülltonnen in den Farben blau, braun, schwarz und gelb.
Do., 25. Mai 2023
06:00 Uhr
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
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Beschreibung

Sperrmüllabfuhr (nur für Privathaushalte)

Am Donnerstag, 25. Mai 2023 findet die zweite Sperrmüllabfuhr in diesem Jahr statt.

Zum Sperrmüll gehören in haushaltsüblichen Mengen (maximal 3 Kubikmeter):

  • Sperrige Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in das Restmüllgefäß passen, z. B. Matratzen, Teppiche, Sessel, Bettroste mit Holzrahmen u. a., wobei  Einzelteile eine Länge von 2,00 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Altholz, z. B. Regale, Schränke, Resopalbeschichtungen, Spanplatten u. a.
  • Bildschirm- und Kühlgeräte (werden gesondert gesammelt)
  • wieder verwertbare Altstoffe, wie Papier, Kartonagen, Glas gehören in die Papier- bzw. Glascontainer, Verpackungen mit dem grünen Punkt gehören in den gelben Sack
  • sämtliche Teile, die von Bau- bzw. Umbauarbeiten herrühren, wie Steine, Ziegel, Holzgebälk, Fenster, Türen, Rollläden usw. sind auf den Deponien anzuliefern oder privat zu entsorgen
  • Sperrmüll aus Gewerbebetrieben ist privat zu entsorgen oder auf den Deponien anzuliefern
  • Elektrokleingeräte, z. B. Kassettenrecorder, Rasierapparate, Radios, Videogeräte, Computer, Drucker (jedoch keine Monitore) usw. können kostenlos jeden Freitag in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr beim Bauhof in Orsingen abgegeben werden (Zufahrt über den neuen Kreisel)
  • Schrott, hierzu gehören auch Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde oder Fahrräder, Bettroste aus Metall ohne Holzrahmen, u. a. (wird gesondert gesammelt)
  • Grünabfälle, z. B. Schnittgut, Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub, usw. können über die Biotonnen oder die Deponien entsorgt werden
  • Problemmüll, z. B. Farben, Lösungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, u. a. (wird gesondert gesammelt)

Der Sperrmüll ist am Entsorgungstag ab 6.00 Uhr für das Abfuhrfahrzeug gut zugänglich am Gehwegrand bzw. Straßenrand bereitzustellen.

Eine Anmeldung für die Abfuhr ist nicht erforderlich.

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