Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
Rennen mit Kraftfahrzeugen
Rallye-Sonderprüfungen
Oldtimer-Veranstaltungen
Radrennen
Triathlon-Veranstaltungen
Volksradfahren
Fußmärsche
Staffelläufe
Volkswandern
Umzüge
Straßenfeste
Traditionsveranstaltungen
Märkte
Treibjagden
Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen.
Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark.
Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: Stadtverwaltung oder Landratsamt
wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt:
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt:
das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
Beantragen Sie die Erlaubnis und die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
der antragstellenden Person,
den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
der Polizei.
Die zuständige Stelle stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie der Erlaubnis als Bescheid zu.
vollständiger Antrag dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen
Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkblatt MVAS 99 verfügen.