In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können.
In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.
Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Reisedokumente Sie für die Einreise benötigen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern nicht anerkannt wird, kann es erforderlich sein, dass Sie für Ihr Kind statt eines Kinderreisepasses einen regulären Reisepass benötigen.
Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn
Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Hinweis: Vor allem bei der Erstausstellung und in einigen Gemeinden bei der Erstausstellung nach Neuzuzug können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher bei der Antragstellung in einer unzuständigen Passbehörde (im Inland) gegebenenfalls weitere Unterlagen vorlegen.
Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls vorlegen müssen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.
Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z.B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie 21 Euro Zuschlag bezahlen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.