Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Beispiele:
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.
Für das Anbringen von Plakaten benötigen Sie die eine Plaktiergenehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie können diese Sondernutzungserlaubnis online bei uns beantragen. Wir prüfen die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für konkrete Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Die Größe darf max. A1 betragen. Es werden max . 2 Plakate pro Ortsteil genehmigt.
Werden Plakate durch politische Parteien (bspw. vor Wahlen) angebracht, dürfen diese 6 Wochen vor der Wahl aufgehängt und müssen in der Woche nach der Wahl entfernt werden.
Die Frist zum Aushängen der genehmigten Plakate beträgt grundsätzlich 2 Wochen.
Die Kosten für eine Plakatiergenehmigung betragen 20 €.
Die Auflagen ergeben sich aus der Sondernutzungsgenehmigung.