Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Beispiele:

  • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
    • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
    • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
    • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
  • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Plakatiergenehmigung beantragen
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Plakatiergenehmigung beantragen (mit Service-BW)
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Voraussetzungen

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.

Sie bestimmen in der Regel

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
  • Größe und Anzahl der Plakate,
  • Plakatierungsorte und -dauer.

Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

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Verfahrensablauf

Für das Anbringen von Plakaten benötigen Sie die eine Plaktiergenehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie können diese Sondernutzungserlaubnis online bei uns beantragen. Wir prüfen die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für konkrete Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

Die Größe darf max. A1 betragen. Es werden max . 2 Plakate pro Ortsteil genehmigt.

Werden Plakate durch politische Parteien (bspw. vor Wahlen) angebracht, dürfen diese 6 Wochen vor der Wahl aufgehängt und müssen in der Woche nach der Wahl entfernt werden.

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Frist/Dauer

Die Frist zum Aushängen der genehmigten Plakate beträgt grundsätzlich 2 Wochen.

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Kosten/Leistung

Die Kosten für eine Plakatiergenehmigung betragen 20 €.

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Sonstiges

Die Auflagen ergeben sich aus der Sondernutzungsgenehmigung.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu