ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
Geburtsurkunde der Mutter
wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
bei ausländischen Eltern: zusätzlich
Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.