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Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt Gemeinde Orsingen-Nenzingen
Sommerpause Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Orsingen-Nenzingen legt eine Sommerpause ein. In den Kalenderwochen 31 & 32 erscheint kein Mitteilungsblatt.
Letzte Ausgabe vor der Sommerpause
Erscheinungstag: Freitag, 29.07.2022
Erste Ausgabe nach der Sommerpause
Erscheinungstag: Freitag, 19.08.2022
Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Urlaub zu Hause?
Freihalten von Hydranten
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hydranten durch Fahrzeuge oder andere Gegenstände versperrt sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese jederzeit zugänglich und in keinster Weise zugeparkt sind. Zudem ist das Parken über Hydrantendeckeln nach § 12 Abs. 3 StVO verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ebenfalls sind private Hecken u. Ä. so zu schneiden, dass Hydranten frei sichtbar bleiben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Feuerwehr im Falle eines Brandes schnellstmöglich handeln kann. Denn egal ob über oder unter der Erde, Hydranten sind überaus nützliche Armaturen, da sie die wichtigste Löschwasserversorgung für die Feuerwehr sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Haus- und Gartenarbeit
Hinweis!
Wann darf an Werktagen der Rasen gemäht oder andere störende Tätigkeiten ausgeführt werden?
Die Gemeinde Orsingen-Nenzingen
hat in der Polizeiverordnung
über den
Schutz gegen Lärmbelästigung
im § 5 “Haus- und Gartenarbeiten” folgendes geregelt:
1. Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr nicht ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren von Rasenmähern und Sägen.
2. Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV - ), bleiben unberührt.
Wir bitten die Bevölkerung dies zu beachten.
Rattenbefall
In einigen Bereichen unserer Gemeinde kam es in der Vergangenheit zu Rattensichtungen und bereits zu Beschädigungen durch Ratten. In Teilen ist es sogar schon zu einer Rattenplage geworden. Wir bitten Sie deshalb eindringlich folgende Tipps zu beachten, um die Ausbreitung weitestgehend zu verhindern.
Wie vermeiden Sie Rattenbefall?
- Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
Vermietung Garagen im Eizen in Orsingen
Grundsteuerreform
Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Neue Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform
Neue Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform
Der Gutachterausschuss der Stadt Radolfzell (zu dem auch Orsingen-Nenzingen gehört) ist im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform mit den Vorbereitungen zur Ermittlung der dazu notwendigen aktuellen Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 in Arbeit. Die neu ermittelten Werte sollen möglichst bis spätestens Ende August 2022 zur Verfügung stehen worüber wir an dieser Stelle wieder informieren.
Diese Bodenrichtwerte können dann unter folgendem Link abgerufen werden:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Eine Auskunft zu den aktualisierten Bodenrichtwerten wird daher vor dem 01.09.2022 nicht möglich sein, weswegen die Verwaltung darum bittet, bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Bodenrichtwertkarte von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz sind abrufbar unter
fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-grundsteuer/
Stadtradeln
Aktion Stadtradeln 2022
Stadtradeln 2022
Die Aktion Stadtradeln ist nach 3 Wochen nun vorbei und die Nachtragsphase läuft.
Es ist beachtlich wie viele Kilometer die Radelnden aus Orsingen-Nenzingen in diesem Jahr zurückgelegt haben:
10.313 Kilometer - Das entspricht einer Strecke, die 6-mal um Baden-Württemberg reicht. Das ist ein Statement in diesen Zeiten!
Im Alltag viel zu radeln ist gut für die Gesundheit und ein aktiver Beitrag für den Klimaschutz.
Vielen Dank an alle fleißigen Radler/innen für Ihre Teilnahme.
Auch in diesem Jahr wird es ein Treffen mit allen Beteiligten geben. Dort werden dann auch die Gewinner/innen und Gewinnerteams bekannt gegeben.
Es bleibt also spannend.
Wasserzähler austauschen
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in einigen Häusern im Gemeindegebiet die Wasserzähler auszutauschen sind, weil deren Eichgültigkeit im Jahr 2022 abläuft.
Die Notwendigkeit zum Austausch ergibt sich aus den Regelungen des Eichgesetzes, wonach die Eichgültigkeit bei Kaltwasserzählern sechs Jahre beträgt.
Es wird höflich darum gebeten, dem durch die Gemeinde beauftragten Herrn Kopp ungehindert Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren. Herr Kopp wird den Uhrentausch nach und nach vornehmen.
Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V.
Ausweise/Reisepässe rechtzeitig beantragen
Reissschlagvergabe
Die Vergabe der Reisschläge im Gemeindewald findet dieses Jahr nicht im Wege der Versteigerung statt.
Interessenten mögen sich bitte direkt an den Gemeindeförster wenden.
Formular Reisschlagvergabe(bitte anklicken)
Biotopverbund - Mitwirkung von Gebietskennern
Biotopverbund – Mitwirkung von Gebietskennern
Mit der Biotopverbundplanung für die Gemeinden Hohenfels, Eigeltingen, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen ist das Büro für Landschaftsökologie und Naturschutz in Singen beauftragt (ILN Südwest). Das Büro war 2017 mit der Umsetzung eines von insgesamt 4 landesweiten Modellprojekten zur Umsetzung von Biotopverbundplanungen befasst und verfügt über die entsprechenden Erfahrungen. Das ILN Südwest sieht Kommunikation als Schlüssel für den erfolgreichen, durch die Umsetzung und dauerhafte Etablierung von Maßnahmen gekennzeichneten Biotopverbund.
Es sucht die Mitwirkung von Gebietskennern, Landnutzern und sonstigen Interessierten. Interessant sind hierbei für uns Informationen zu Vorkommen möglicher Zierarten oder Hinweise auf Schwerpunktbereiche mit hohem Entwicklungspotenzial. Insofern freut sich das ILN auf Kommunikation auch im Rahmen der Erfassungen. Die Erfassungen sind für die Monate Mai bis Juli geplant.
Haben Sie Interesse?
Kontakt: Milena Hausberg, ILN Singen 07731-9962-0; hausberg@iln-suedwest.de
Verordnung der Stadt Stockach zur teilweisen Aufhebung der dritten Nachtragsverordnung des Landratsamtes Stockach zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Stockach
Kartierungsarbeiten Transnet BW
Defibrillatoren in Orsingen-Nenzingen
Kiesabbau unter dem Berg (Zwischen Wahlwies und Orsingen)
Aus gegebenen Anlass weist der Kiesgrubenbetreiber des Abbaugebietes unter dem Berg daraufhin, dass das Betreten und der Aufenthalt im abgesperrten Abbaugebiet lebensgefährlich und deshalb auch verboten ist, und Zuwiderhandlungen ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.
Außerdem weist die Verwaltung daraufhin, dass das Fahren mit Kraftfahrzeugen, auf den für den allgemeinen Verkehr gesperrten Feld -und Waldwegen, nur mit besonderer Befugnis oder Erlaubnis gestattet ist, und anderenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt und auch als solche behandelt und geahndet wird. Fahrzeuge sind spätestens an den angebrachten Sperrschildern so abzustellen, dass der land- und forstwirtschaftliche Verkehr auch mit sehr großen Fahrzeugen ungehindert möglich ist.
Waldhütten
Bannholzhütte/Eckenwasenhütte
Nachdem die Bannholzhütte wegen mangelnder Verkehrssicherheit nicht benutzbar ist und zuletzt beim gewaltsamen Öffnen und Betreten weitere Schäden entstanden sind, die jetzt auch die Standsicherheit der Hütte an sich gefährden, ist die Nutzung von Hütte und Grillplatz dort bis auf Weiteres nicht mehr möglich und verboten.
Die Nutzung und Anmietung der Eckenwasenhütte mit Grillplatz ist jedoch im Rahmen der geltenden und angeschlagenen Hüttenordnung in Verbindung mit den gegebenenfalls aktuell Corona bedingt geltenden Einschränkungen möglich. Das heißt, dass Einzelpersonen und kleine Gruppen bis 10 Personen dort die offene Hütte und den Grill nutzen können, sofern keine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen damit verbunden ist. Ist die Zufahrt mit einem Kraftfahrzeug, oder die Nutzung mit einer Gruppe über 10 Personen erwünscht, so ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung erforderlich, 100,-€ Kaution zu hinterlegen und 25,-€ Miete zu entrichten. Ordentliche Mieter haben bei der Nutzung von Hütte und Platz Vorrang.
Aus aktuellem Anlass weist die Verwaltung außerdem daraufhin, dass das Fahren mit Kraftfahrzeugen, auf den für den allgemeinen Verkehr gesperrten Feld -und Waldwegen, nur mit besonderer Befugnis oder Erlaubnis gestattet ist, und anderenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt und auch als solche behandelt und geahndet wird.
Für alle diesbezüglichen Fragen steht Ihnen Revierleiter Hartmann gerne zur Verfügung
Tel.: 07771/93 41-17, mobil 0175/9307529, E- Mail: fj.hartmann@orsingen-nenzingen.de
Kreisforstamt
Niederschlagswasserbeseitigung – Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen
Niederschlagswasserbeseitigung – Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen
Die Gemeinde Orsingen-Nenzingen hat sich bereits mit der Einführung der gesplitterten Abwassergebühren im Jahre 2010 dafür ausgesprochen den Bau von Sickeranlagen auf privaten, bereits bebauten Grundstücken zu unterstützen.
Da es der Gemeinde ein großes Anliegen ist die Entlastung der vorhandenen Kanäle weiter voranzutreiben, wird man die Höhe des Zuschusses ab dem 01.01.2021 wie folgt erhöhen:
· von 500,00 € auf 800,00 €, wenn die gesamte Dachfläche an die Sickeranlage angeschlossen ist.
· von 300,00 € auf 500,00 € je Dachhälfte, wenn nur ein Teil des Daches an die Sickeranlage angeschlossen ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Zimmer (Tel.: 07771 9341- 14) gerne zur Verfügung.
Antrag auf die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für den Bau von Sickeranlagen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Kontextspalte
Aktuell
Aktuelle Infos der Gemeinde
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Samstag, 13.08.2022 Jahresausflug des VdK Orsingen-Nenzingen
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Dienstag, 15.08.2022 Fälligkeit 3. Quartal - Grund- und Gewerbesteuer
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass die Grund- und...
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Donnerstag, 18.08.2022 Kostenlose Energieberatung
ab 14:45 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Nenzingen Bitte Termin...
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Donnerstag, 04.08.2022, 11.08.2022 und 18.08.2022 Biomüll
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Freitag, 05.08.2022 und 02.09.2022 Abfuhr der Papiertonne
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Bürgertestung Gemeinde Orsingen-Nenzingen
Bürgertestung Testzentrum pausiert! Liebe Einwohnerinnen und...
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Montag, 15.08.2022 und 12.09.2022 Restmüllabfuhr
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Freitag, 29.07.2022 und 26.08.2022 Gelber Sack
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Grünschnittannahme bei Container-Marquardt GmbH (ehem. USG)
Donnerstag: 09.00 Uhr - 11:45...
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Jeden Freitag Annahme von Elektrokleingeräten am Bauhof in Orsingen
von 13 Uhr bis 14.30 Uhr.
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