Kindertageseinrichtungen und Grundschule
Notbetreuung
Die Kindertageseinrichtungen und die Schulen wurden in der Zeit von Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 31. Januar 2021 bundesweit geschlossen. Für diese Zeit gibt es an den regulären Öffnungstagen lediglich eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und in Schulen bis einschließlich der 7. Klasse.
Voraussetzungen zur Aufnahme in einer Notgruppe:
Für die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind einen Anspruch auf die Betreuung in einer Notgruppe hat, benötigen wir Angaben von Ihnen in Bezug auf die Art und den Umfang des Arbeitsverhältnisses.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, bitten wir Sie entsprechend einen Antrag auf Notgruppenbetreuung auszufüllen und schnellst möglichst direkt an die Kindergärten zu senden.
Gerne per Mail an:
kindergarten-nenzingen@gmx.de,
kindergarten-orsingen@gmx.de,
ganztageskiga.wirbelwind@gmx.de,
schulebetreuung-orsingen-nenzingen@remove-this.gmx.de
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Gnirß oder Frau Wind unter 07771 / 93 41 – 21 bzw. -20 gerne zur Verfügung.
Kindergartengebühren
Wie mit den Kindergartengebühren für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 umgegangen wird, kann aktuell leider noch nicht gesagt werden.
Sobald es hier eine Regelung gibt, werden die Eltern unverzüglich darüber informiert.
Die Gebühr für den Januar wird vorerst ausgesetzt.
Bereits eingegangene Zahlungen werden erstmal als Guthaben verbucht!