Abgefahren wird bei Beachtung der Höchstmaße und -gewichte (Länge höchstens 2,00 m/Gewicht nicht über 50 kg) in haushaltsüblichen Mengen (jedoch kein Altholz aus Umbaumaßnahmen bzw. Renovierungen und kein Altholz aus dem Außenbereich, auch keinerlei Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Gartenmöbel, Zäune, Pfähle, Bretter oder ähnliches, maximale Menge pro Haushalt 3 Kubikmeter):
Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Altholz aus Gewerbebetrieben ist von der Abfuhr ausgeschlossen.
Von der Abfuhr ausgeschlossen sind:
Ebenfalls nicht zur Altholzabfuhr gehören Äste, Baumschnitt, usw.
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Die Deponie Böhringen-Rickelshausen und mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr zur Abholung für das Abfuhrfahrzeug gut zugänglich am Straßenrand bzw. Gehwegrand bereitzustellen.
Eine Anmeldung für die Altholzabfuhr ist nicht erforderlich.