Altholzabfuhr

Mo., 14. Oktober 2024
06:00 Uhr
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Beschreibung

Altholzabfuhr (nur für Privathaushalte/kein Holz aus dem Außenbereich)

Am Dienstag, 04. Juni 2024 findet die zweite und am 14. Oktober 2024 die dritte Altholzabfuhr in diesem Jahr statt.

Abgefahren wird bei Beachtung der Höchstmaße und -gewichte (Länge höchstens 2,00 m/Gewicht nicht über 50 kg) in haushaltsüblichen Mengen (jedoch kein Altholz aus Umbaumaßnahmen bzw. Renovierungen und kein Altholz aus dem Außenbereich, auch keinerlei Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Gartenmöbel, Zäune, Pfähle, Bretter oder ähnliches, maximale Menge pro Haushalt 3 Kubikmeter):

  • Altholz aus dem Innenbereich, wie Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel, auch beschichtete Spanplatten
  • Türen, Türblätter und Zargen von Innentüren ohne schädliche Verunreinigungen
  • Naturbelassenes Vollholz, Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • Holzgebrauchsgegenstände, wie Holzspielzeug
  • Einwegpaletten, jedoch keine Europaletten, diese sind über die Händler zurückzugeben

Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Altholz aus Gewerbebetrieben ist von der Abfuhr ausgeschlossen.

Von der Abfuhr ausgeschlossen sind:

  • Konstruktionshölzer für tragende Teile, Holzfachwerk und Dachsparren
  • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägnierte Gartenmöbel und -hütten, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle, Bretter aus dem Außenbereich, usw.)
  • Sortimente aus der Landwirtschaft
  • Altholz aus Schadensfällen (Brandholz)

Ebenfalls nicht zur Altholzabfuhr gehören Äste, Baumschnitt, usw.

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Die Deponie Böhringen-Rickelshausen und mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr zur Abholung für das Abfuhrfahrzeug gut zugänglich am Straßenrand bzw. Gehwegrand bereitzustellen.

Eine Anmeldung für die Altholzabfuhr ist nicht erforderlich.

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