Das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nicht mehr erlaubt.
Die qualmenden und stinkenden Feuer belästigen
nicht nur die Anwohner, sondern sind in den allermeisten Fällen
nicht mehr mit gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Grünabfälle
vorrangig zu verwerten. Eine Verbrennung ist aus abfallrechtlicher,
wie auch ökologischer Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Ausnahmeregelungen sind nur in wenigen Einzelfällen möglich.
Nur wenn die Verwertung technisch nicht möglich oder
wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann das Landratsamt Konstanz
unter Auflagen einer Verbrennung zustimmen. Wenn Sie
eine Ausnahmegenehmigung erhalten möchten, wenden Sie
sich bitte an das Landratsamt Konstanz.
Landratsamt Konstanz,
Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
(07531 / 800-1256)