Bei winterlichen Temperaturen mit Minusgraden kommt es immer wieder zu Problemen bei der Entleerung der Biomüllbehälter aufgrund von eingefrorenem Biomüll.
Vorsorge kann getroffen werden, indem der Biomüll so trocken wie möglich gehalten wird. Durch Einpacken des Biomülls in Zeitungspapier erreichen Sie, dass die Feuchtigkeit gebunden wird.
Vorschläge, die gefrorene Masse bei der Entleerung mit Stangen oder Spaten zu lockern, sind nicht realisierbar, da die Mitarbeiter nach der Biostoffverordnung aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Biotonne greifen dürfen.
Auch sind die Sammelfahrzeuge so programmiert, dass beim Schüttvorgang jede Biotonne durchgerüttelt wird, dies kann jedoch nur in einem gewissen Maß erfolgen, da sonst der durch die Kälte spröde gewordene Kunststoffbehälter zerspringt.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtentleerung von Mülltonnen aufgrund von eingefrorenem Müll kein Anspruch auf Nachleerung oder Gebührenermäßigung besteht.
Für die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Befüllung der Biomüllbehälter in den Wintermonaten bitten wir um Ihr Verständnis.