Die Gemeindeverwaltung möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Wassergesetz BW Gewässerrandstreifen im Innen- und Außenbereich freizuhalten sind. Im Innenbereich umfasst der Schutzstreifen jeweils 5m und im Außenbereich jeweils 10m. Diese Regelung dient dem Schutz unserer Gewässer und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Von der Verwaltung wurde in den vergangenen Wochen festgestellt, dass in einigen Gewässerrandstreifen bauliche Anlagen entstanden sind. Dies ist unzulässig.
Was sind Gewässerrandstreifen?
Gewässerrandstreifen sind die Flächen entlang der Ufer von Flüssen, Bächen, Seen und anderen Gewässern. Diese Bereiche sind besonders schützenswert, da sie eine wichtige Funktion für den Wasserhaushalt, den Hochwasserschutz und die Biodiversität erfüllen.
Wichtige Regelungen:
Freihaltungspflicht: Gewässerrandstreifen müssen frei von Bewuchs und Verschmutzung gehalten werden. Insbesondere dürfen keine Abfälle, Grünschnitt oder sonstige Gegenstände dort abgelagert werden.
Verbot von baulichen Anlagen: In den Gewässerrandstreifen dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden. Dies schließt Zäune, Hütten, Gartenhäuser und andere feste Strukturen ein.
Pflege und Unterhalt: Grundstückseigentümer und -nutzer sind verpflichtet, die Gewässerrandstreifen zu pflegen und von Hindernissen freizuhalten, die den natürlichen Wasserfluss beeinträchtigen könnten.
Warum ist dies wichtig?
Die Freihaltung der Gewässerrandstreifen ist entscheidend für den Schutz unserer Umwelt. Sie tragen dazu bei, Erosion zu verhindern, die Wasserqualität zu verbessern und Überschwemmungen zu reduzieren. Zudem bieten sie Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diese natürlichen Rückzugsgebiete angewiesen sind.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihre Mithilfe bei der Einhaltung dieser wichtigen Regelung und bedanken uns für Ihr Engagement zum Schutz unserer Umwelt.