Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass die Grund- und Gewerbesteuer Vierteljahreszahlungen für das 2. Quartal am
Um Mahnungen mit Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir umrechtzeitige Überweisung oder Barzahlung auf der Gemeindekasse.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie im Jahr 2023 keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, ist die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 zu entrichten.