Öffentliche Bekanntmachungen
Die Gemeinde Orsingen-Nenzingen hat am 04.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Camping-Resort“ Orsingen gefasst. Daraufhin fand eine erste Offenlage vom 10.07.23 – 11.08.23 statt, welche als frühzeitige Beteiligung gewertet wird. Eine weitere Offenlage fand vom 15.01.24 – 16.02.24 statt. Ziel ist die Änderung des Gebietscharakters eines Teilbereiches und die Änderung des Baufensters, die Neuausweisung von Baufenster für Parkplätze, die Neuausweisung eines Baufensters für einen Bühnenpavillon, die Festsetzung eines Waldabstandes und die Ausweisung von Baufenster für die Errichtung von Baumhäusern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend ersichtlich:
In öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 wurde vom Gemeinderat beschlossen, aufgrund der marginalen Erweiterung des Geltungsbereiches im Nordosten, eine erneute Offenlage des Entwurfs durchzuführen. Der Entwurf liegt vom
4. März 2024 bis 18. März 2024
offen. Nach § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes findet die Offenlage über die Homepage der Gemeinde Orsingen-Nenzingen, https://www.orsingen-nenzingen.de/wirtschaft-bauen/Bebauungsplaene statt. Zusätzlich wird der Entwurf beim Bürgermeisteramt Orsingen-Nenzingen, Rathaus Nenzingen, Stockacher Straße 2 im Flur im EG öffentlich ausgehängt.
Weiter liegt auch der Umweltbericht mit integrierter Eingriff-Ausgleichsbilanzierung und Maßnahmenkonzept zur Grünordnung aus.
Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Orsingen-Nenzingen Stellungnahmen in Textform oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.
Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter der Telefonnummer 07531 800-1222 abzuklären.
Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt.
Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen
Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts.
„Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury.
Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt.
Baden-Württemberg Statistisches Landesamt
Mikrozensus 2024 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startete bereits am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: «Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.«
Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.
Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.
Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse.
Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 - 2565 in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geänderten Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Stockacher Straße 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Bürgeramt, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND
VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Spitze auf dem Land!
Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg
Zuwendungsfähige Vorhaben
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Nähere Infos erhalten Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre
Kommunales Forstrevier Orsingen-Nenzingen
Holzernte- und Verkehrssicherungsarbeiten am
Kirnberg
Wegen der laufenden Holzernte- und Verkehrssicherungsarbeiten am Kirnberg sind die
Wege im Bereich der oberen Waldrunde (Trassweg) und der Hüttenweg zwischen den
Abzweigungen Kapellenweg und Steilweg (Grenze zu Wahlwies) bis auf Weiteres gesperrt
und für Waldbesucher nicht begehbar. Die anderen Waldwege inklusive der Himmelsleiter
und die Feldwege entlang des Kiesabbaus sind nicht betroffen. Am besten weichen
Waldbesucher auf die anderen, ebenfalls äußerst naturnahen, gut begehbaren, schönen
und reizvollen Gemeindewälder aus. Aufgrund verschiedener Schadereignisse ist derzeit
beim Aufenthalt in Wäldern besondere Vorsicht und Achtsamkeit geboten, da Baumteile
oder ganze Bäume unvermittelt zusammenbrechen oder umstürzen können. Die angebrachten
Sperrvorrichtungen sind in jedem Fall zu beachten! Es besteht Lebensgefahr!
Sobald das Waldgebiet wieder gefahrlos und uneingeschränkt begangen werden kann,
wird dies im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
„Stark in die Zukunft“ Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf die Bitte des Landrates Zeno Danner dürfen wir Sie über die Kampagne „Stark in die Zukunft“ informieren. Hier dreht es sich um die Zukunft der Krankenhausstruktur des Gesundheitsverbundes im Landkreis Konstanz. Auf der Internetseite des Gesundheitsverbundes (www.starkindiezukunft.info) können Sie sich zu diesem Thema ausgiebig informieren und sich aktiv beteiligen.
Bei der Kampagne geht es primär um die Standorte Konstanz, Singen, Radolfzell. Das Krankenhaus Stockach gehört nicht zum Gesundheitsverbund, stellt aber für unsere Raumschaft einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung dar.
Informieren Sie sich bitte zu diesem sensiblen Thema und machen Sie auch von der Beteiligungsmöglichkeit für unsere Raumschaft rege Gebrauch, denn die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises werden beratend im Entscheidungsprozess eingebunden.