Aufgrund des diesjährigen Betriebsausfluges der Gemeinde Orsingen-Nenzingen
sind das Rathaus, der Bauhof, die Kindergärten sowie die Schulbetreuung
am
Dienstag, 15.10.2024
ganztägig geschlossen.
Am Mittwoch, 16.10.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten um Verständnis.
Am Montag, 14.10.2024 findet die letzte Altholzabfuhr in diesem Jahr statt.
Abgefahren wird bei Beachtung der Höchstmaße und -gewichte (Länge höchstens 2,00 m/Gewicht nicht über 50 kg) in haushaltsüblichen Mengen (jedoch kein Altholz aus Umbaumaßnahmen bzw. Renovierungen und kein Altholz aus dem Außenbereich, auch keinerlei Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Gartenmöbel, Zäune, Pfähle, Bretter oder ähnliches, maximale Menge pro Haushalt 3 Kubikmeter):
Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Altholz aus Gewerbebetrieben ist von der Abfuhr ausgeschlossen.
Von der Abfuhr ausgeschlossen sind:
Ebenfalls nicht zur Altholzabfuhr gehören Äste, Baumschnitt, usw.
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Die Deponie Böhringen-Rickelshausen und mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Das Altholz ist am Abfuhrtag ab 06.00 Uhr zur Abholung für das Abfuhrfahrzeug gut zugänglich am Straßenrand bzw. Gehwegrand bereitzustellen.
Eine Anmeldung für die Altholzabfuhr ist nicht erforderlich.
Die SWEG Schienenwege GmbH führt auf vielen Strecken bis zum Jahresende maschinelle Vegetationsarbeiten durch. Zum Einsatz kommen drei Zwei-Wege-Bagger, die die Vegetation auf beiden Seiten der Gleise zurückschneiden. Die Arbeiten finden teilweise tagsüber und teilweise nachts statt, damit der Schienenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Es kann zu Lärmentwicklung kommen, wofür die SWEG Schienenwege GmbH die betroffenen Anwohner um Verständnis bittet. Die Arbeiten finden unter anderem auch auf folgender Strecke statt:
Stahringen – Stockach: Kalenderwoche 42 (14. bis 18. Oktober 2024)
Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Bestand kauft, benötigt in der Regel jede Menge Geld. Das neue KfW-Förderprogramm Nummer 308 bietet nun finanzielle Hilfe beim Kauf der Immobilie. „Unterstützt wird ausschließlich der Erwerb von Häusern, die einen schlechten energetischen Standard haben. Für sie muss ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Dabei handelt es sich um die drei schlechtesten Energieeffizienzklassen, die den höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter aufweisen. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Wer ein unsaniertes Gebäude besitzt und es auf einen guten Energiestandard bringen will: Die KfW-Effizienzhausförderung (Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal inklusive Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse) macht es möglich.
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
Wer ein unsaniertes Gebäude hat und die Heizung erneuern, die Hülle energetisch optimieren, eine Lüftungsanlage installieren oder die Heizkörper austauschen will: Die Einzelmaßnahmenförderung unterstützt hier finanziell mit Zuschüssen.
www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
Gebäudeenergieberatung
Wer ein unsaniertes Gebäude sein Eigen nennt und nicht weiß, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind: Eine geförderte Energieberatung mit anschließendem Individuellen Sanierungsfahrplan gibt hier Aufschluss.
www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.
Zukunft Altbau informiert Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern und Gebäuden neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.
Axel Vartmann, PR-Agentur Solar Consulting GmbH,
Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg,
+49 761 38 09 68-23, vartmann(at)solar-consulting.de, www.solar-consulting.de
Das neue KfW-Förderprogramm unterstützt junge Familien finanziell, die ein altes Wohngebäude oder eine bestehende Eigentumswohnung erwerben.
Vom 14.10.2024 - 20.12.2024 werden zwischen Stockach und Nenzingen entlang der L 194 von Rißtorf Kreisel bis Ortseingang Nenzingen Kabelverlegearbeiten durchgeführt. Die Straße wird halbseitig gesperrt und durch eine Ampel geregelt.
Wir bitten um Beachtung!
Am Dienstag, 15.10.2024 findet die letzte Sperrmüllabfuhr in diesem Jahr statt.
Zum Sperrmüll gehören in haushaltsüblichen Mengen (maximal 3 Kubikmeter):
Sperrige Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in das Restmüllgefäß passen, z. B. Matratzen, Teppiche, Sessel, Bettroste mit Holzrahmen u. a., wobei Einzelteile eine Länge von 2,00 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Der Sperrmüll ist am Entsorgungstag ab 06:00 Uhr für das Abfuhrfahrzeug gut zugänglich am Gehwegrand bzw. Straßenrand bereitzustellen.
Eine Anmeldung für die Abfuhr ist nicht erforderlich.
Stuttgart. Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wörtlich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge
werden immer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, ausdrücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt.
Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, gesetzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzuhalten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheits-abstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feldarbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbetreiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/partner/
planenundbauen/leitungsauskunft.
Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaftlichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wieder herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen
und sich in Sprungschritten entfernen.
Auf keinen Fall dürfen Kinder oder Eltern versuchen, den Drachen selbst herunterzuholen: Unbedingt den zuständigen Netzbetreiber (wenn bekannt)
oder Feuerwehr (112) / Polizei (110) verständigen. Bei der Netze BW:
Stromstörungs-Hotline: 0800 3629 477 anrufen. Zum Entfernen des Drachens muss die Leitung abgeschaltet werden.
Wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit" am 02.10.2024 wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt in der KW 40 vorverlegt.
D.h. alle Artikel müssen am Dienstag, 01.10.2024, 12:00 Uhr Uhr im Rathaus Nenzingen sein!
Artikel die später eingehen, können nicht mehr veröffentlicht werden!
Wir bitten um Beachtung!
Voraussichtlich ab dem 23.09.2024 wird die gegenwärtige halbseitige Sperrung in der Schwarzwaldstraße in eine Vollsperrung umgewandelt. Die Vollsperrung beginnt auf Höhe Schwarzwaldstraße 1 (die Kreuzung nach Orsingen bleibt offen) und endet vor der Zufahrt zum Gewerbegebiet Grund, so dass diese Zufahrt auch offen bleibt. Es wird eine überörtliche Umleitung des Verkehrs geben. Die Bushaltestelle am Rathaus kommt wieder an den gewohnten Platz zurück. In der Bahnhofstraße & in der Braunenbergerstraße wird es absolute Haltverbote geben, da diese Strecke während der Bauphase die Umleitung für die Busse ist.
Wir bitten die entsprechende Umleitungsbeschilderung zu beachten & einzuhalten. Der Gemeinde ist bewusst, dass eine Vollsperrung für alle Beteiligten Einschränkungen mit sich bringt. Wir sind bemüht diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren & danken für das Verständnis, damit wir die gemeindliche Infrastruktur zukunftsfähig machen können.
Wir werden Sie über den Baufortschritt auf dem Laufenden halten.
Grabstätten werden von Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs zweimal jährlich - jeweils vor Ostern und vor Allerheiligen eines Jahres – abgeräumt.
Wer in diesem Herbst noch ein Grab durch die Gemeinde abräumen lassen möchte, sollte dies bis spätestens 10.10.2024 der Gemeindeverwaltung, Tel. 07771/9341-16 mitteilen.
Wir bitten die Betroffenen, dies zu beachten und auch in Zukunft der Gemeinde einen entsprechenden Auftrag zur Grababräumung beizeiten vor Ostern bzw. Allerheiligen zu erteilen.
Wer selbst ein Grab abräumen möchte, hat dies der Gemeinde Orsingen-Nenzingen anzuzeigen.
Die Friedhofsverwaltung
Voraussichtlich ab kommenden Montag, den 16.09.2024 wird die Gemeindeverbindungsstraße „Langensteiner Straße“ aufgrund von Sanierungsmaßnahmen voll gesperrt werden. Je nach Witterung wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Wochen gerechnet. Wir bitten die Umleitungsbeschilderung zu beachten. Dem landw. Verkehr wird je nach Möglichkeit & Baufortschritt die Durchfahrt ermöglicht.
Im Herbst 2023 hat der Kreistag des Landkreises Konstanz das Jugendkonzept zur Gründung des Jugendkreisrates verabschiedet. Damit wird nun ein Gremium für eine formale Jugendbeteiligung auf Landkreisebene ins Leben gerufen. Jugendliche sind in besonderem Maße von öffentlichen Nahverkehrsverbindungen, Freizeit- und Kulturangeboten, Wohlstandsverhältnissen, ökologischen Herausforderungen, Bildungs- und Berufsperspektiven, Integrations- und Inklusions- und Geschlechterpolitik und vielen weiteren Themen betroffen und sollen diese künftig stärker mitgestalten können.
Jugendliche zwischen 14-21 Jahren können noch bis zum 19. Oktober 2024 ihre Kandidatur für den Jugendkreisrat einreichen. Motivierte Jugendliche mit politischem Gestaltungswillen sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Weitere Informationen und Bewerbungsportal unter www.jkr.coolzap.de
Von Freitag, den 18., bis Samstag, den 19. Oktober 2024 findet die Kreisjugendkonferenz im Friedrich-Wöhler Gymnasium in Singen statt, mit Workshops zu gesellschaftspolitischen Themen, Austausch und Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern im Landkreis und einer gemeinsamen Party. Jugendliche aus dem Landkreis Konstanz im Alter von 14-21 Jahren können sich kostenlos anmelden unter www.kjk.coolzap.de
Für weitere Fragen steht das Kreisjugendreferat unter 0171-41 51 150 oder kreisjugendreferat(at)coolzap.de zur Verfügung.
Entsprechend den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes § 50 Abs. 2 darf die Meldebehörde Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an die Presse sowie Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Der Betroffene kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG jedoch verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt.
Altersjubiläen sind in diesem Sinne der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum, welche dementsprechend auch im Amtsblatt der Gemeinde Orsingen-Nenzingen sowie der Tagespresse veröffentlicht werden.
Falls Sie eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, teilen Sie dies der Gemeindeverwaltung Orsingen-Nenzingen, Bürgeramt mit.
Haben Sie bereits in den vergangenen Jahren einen Antrag gestellt, dass die Veröffentlichung Ihres Jubiläums unterbleibt, brauchen Sie keinen erneuten Antrag stellen.
Die Gemeindeverwaltung möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Wassergesetz BW Gewässerrandstreifen im Innen- und Außenbereich freizuhalten sind. Im Innenbereich umfasst der Schutzstreifen jeweils 5m und im Außenbereich jeweils 10m. Diese Regelung dient dem Schutz unserer Gewässer und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Von der Verwaltung wurde in den vergangenen Wochen festgestellt, dass in einigen Gewässerrandstreifen bauliche Anlagen entstanden sind. Dies ist unzulässig.
Was sind Gewässerrandstreifen?
Gewässerrandstreifen sind die Flächen entlang der Ufer von Flüssen, Bächen, Seen und anderen Gewässern. Diese Bereiche sind besonders schützenswert, da sie eine wichtige Funktion für den Wasserhaushalt, den Hochwasserschutz und die Biodiversität erfüllen.
Wichtige Regelungen:
Freihaltungspflicht: Gewässerrandstreifen müssen frei von Bewuchs und Verschmutzung gehalten werden. Insbesondere dürfen keine Abfälle, Grünschnitt oder sonstige Gegenstände dort abgelagert werden.
Verbot von baulichen Anlagen: In den Gewässerrandstreifen dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden. Dies schließt Zäune, Hütten, Gartenhäuser und andere feste Strukturen ein.
Pflege und Unterhalt: Grundstückseigentümer und -nutzer sind verpflichtet, die Gewässerrandstreifen zu pflegen und von Hindernissen freizuhalten, die den natürlichen Wasserfluss beeinträchtigen könnten.
Warum ist dies wichtig?
Die Freihaltung der Gewässerrandstreifen ist entscheidend für den Schutz unserer Umwelt. Sie tragen dazu bei, Erosion zu verhindern, die Wasserqualität zu verbessern und Überschwemmungen zu reduzieren. Zudem bieten sie Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf diese natürlichen Rückzugsgebiete angewiesen sind.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihre Mithilfe bei der Einhaltung dieser wichtigen Regelung und bedanken uns für Ihr Engagement zum Schutz unserer Umwelt.
Auf die Bitte des Landrates Zeno Danner dürfen wir Sie über die Kampagne „Stark in die Zukunft“ informieren. Hier dreht es sich um die Zukunft der Krankenhausstruktur des Gesundheitsverbundes im Landkreis Konstanz. Auf der Internetseite des Gesundheitsverbundes (www.starkindiezukunft.info) können Sie sich zu diesem Thema ausgiebig informieren und sich aktiv beteiligen.
Bei der Kampagne geht es primär um die Standorte Konstanz, Singen, Radolfzell. Das Krankenhaus Stockach gehört nicht zum Gesundheitsverbund, stellt aber für unsere Raumschaft einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung dar.
Informieren Sie sich bitte zu diesem sensiblen Thema und machen Sie auch von der Beteiligungsmöglichkeit für unsere Raumschaft rege Gebrauch, denn die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises werden beratend im Entscheidungsprozess eingebunden.
Auf folgender Seite erhalten Sie Informationen über den Stromverbrauch in Orsingen-Nenzingen.
Hier gelangen Sie zur Bekanntmachung:
Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.
Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimischen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts).
Quelle: Reiner Jahn
Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: